ELER-Förderung

Die Bewilligung der ELER-Förderung in den Maßnahmen NiB-AUM, AGZ und ELER-Tierwohl erfolgte unter der Auflage, dass während des Verpflichtungszeitraums auf einer für gewerbliche Zwecke genutzten Website über die finanzielle Unterstützung der Union informiert werden muss.

„Ökologischer/biologischer Landbau"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung von ökologischer Landwirtschaft und deren Beibehaltung unterstützt.

„Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.